Fax-Werbung
Werbung per Telefax ist nicht erlaubt!
"Die Telex- und die Telefaxwerbung gegenüber dem Gewerbetreibenden ist wegen Belästigung des Empfängers und der Gefahr der Verwilderung der wettbewerbsrechtlichen Sitten regelmäßig unzulässig, weil Sie gegen § 2 UWG verstößt"
(OLG Hamm in GR 1990, S. 689)
